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Wir werden immer wieder zum Thema Steuern und Kaufnebenkosten beim Erwerb einer Ferienimmobilie befragt. Daher möchten wir hier einen kurzen Überblick geben, was es im Wesentlichen in Bezug auf das Thema Steuern zu beachten gilt. Wobei für eine detaillierte Auskunft in jedem Fall ein Steuerberater hinzugezogen werden sollte.
Der Kauf einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses in Österreich ist nicht nur eine emotionale, sondern vor allem auch eine finanzielle Entscheidung. Neben dem eigentlichen Kaufpreis fallen eine Reihe von Steuern und Gebühren an, die beim Erwerb einer Immobilie berücksichtigt werden müssen. Diese sogenannten Kaufnebenkosten sind für österreichische und internationale Käufer gleichermaßen relevant und sollten bereits in der Planungsphase einkalkuliert werden.
1. Grunderwerbssteuer in der Höhe von 3,5%
Die Grunderwerbssteuer wird auf den Kaufpreis der Ferienimmobilie berechnet und ist beim Erwerb zwingend zu entrichten.
2. Grundbucheintragungsgebühr in der Höhen von 1,1%
Für die Eintragung des neuen Eigentümers in das österreichische Grundbuch fällt eine Gebühr von 1,1% des Kaufpreises der Ferienimmobilie an.
3. Pfandrechtseintragungsgebühr bei Fremdfinanzierung in der Höhe von 1,2%
Wird die Immobilie über eine Bank finanziert und ein Pfandrecht im Grundbuch eingetragen entstehen zusätzliche Kosten von 1,2% des Pfanbetrags
4. Vertragserrichtung & Treuhandschaft in der Höhe von 1,5% bis 2,5%
Für den Kaufvertrag, die notarielle Abwicklung und die treuhändige Übernahme der Zahlungsflüsse werden in der Regel 1,5 % bis 2,5 % des Kaufpreises verrechnet.
5. Steuerberatungskosten
Zu den Steuerberatungskosten zählen folgende Komponenten:
Diese Kosten fallen einmalig an und variieren je nach Umfang und Komplexität der Beratung.
6. Barauslagen
Der Vollständigkeit halber sind auch die Barauslagen beim Thema Nebenkosten zu berücksichtigen. Wir veranschlagen hier ca. € 800. Zu den Barauslagen sind Auslagen
für das Grundbuch, Beglaubigungen, Stempelmarken sowie diverse Verwaltungsgebühren zu zählen.
Grundsätzlich richtet sich die jeweilige steuerliche Situation des Erwebers nach dem jeweilig gültigen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und dem jeweiligen Herkunftsland des Käufers. Das DBA regelt in welchem Land Einkünfte zu besteuern sind. Für internationale Investoren ist das ein sehr entscheidender Punkt bei der Investitionsentscheidung.
25-jährige Prognoserechnung bei Vermietung
Wenn geplant ist die Ferienimmobilie touristisch zu vermieten, dann ist eine Ertragsprognoserechnung über 25 Jahre erforderlich. Dies dient als Nachweis, dass eine Gewinnerzielungsabsicht besteht.

Die 25-jährige Prognoseberechnung ist für folgende Faktoren wesentlich:
Ausländische natürliche und juristische Personen profitieren häufig von speziellen steuerlichen Regelungen, insbesondere bei folgenden Themen:
Diese Punkte sind sehr stark vom Herkunftsland, von der Nutzungsart und der Rechtsform abhängig. Es empfiehlt sich daher eine sehr gute und inviduelle Beratung. Bei Alpine Emotions arbeiten wir eng mit Experten zusammen, die im internationalen Steuerrecht bewandert sind. Sie stehen Ihnen jederzeit für ein Erstgespräch zur Verfügung.
Unser Fazit beim Thema Steuern ist, dass eine transparente Planung in jedem Fall Sicherheit schafft. Auch wenn der Immobilienkauf und der Erwerb von Ferienimmobilien in Österreich sehr gut und klar geregelt ist, so gibt es doch wie bei jedem Immobilienkauf viele Details, die Käufer kennen sollten. Wer Steuern und Nebenkosten von Beginn an realistisch einplant, kann seine Investition sicher und langfristig erfolgreich gestalten.
Wenn Sie Fragen zu den steuerlichen Besonderheiten und zur optimalen Gestaltung des Erwebs einer Ferienimmobilie in Österreich haben, kontaktieren Sie uns jederzeit.
Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch und darauf, Ihnen unser Portfolio vorstellen zu dürfen.
Kaufratgeber - 5 Schritte zu Ihrer Ferienimmobilie
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